Das Erzbistum Paderborn hat erweiterte Regeln für den Fall geschaffen, daß der 7-Tages-Inzidenz-Wert die Werte 35 (Gefährdungsstufe 1) oder 50 (Gefährdungsstufe 2) überschreitet. Für die betrofffenen Kreise oder kreisfreien Städte im Bereich des Erzbistum Paderborn (NRW-Teil) gelten für Gottesdienste nachfolgend zitierte Regeln.
Der 7-Tages-Inzidenz-Wert von 50 wurde im Kreis Paderborn am 27. Oktober 2020 überschritten!