Unser Erzbischof hat es den Gläubigen bis auf unbestimmte Zeit untersagt in der heiligen Messe die Heilige Kommunion in Form der Mundkommunion zu empfangen.
Da die außerordentliche Form des römischen Ritus keine andere Form des Kommunionempfangs kennt, wird solange die Verfügung des Erzbischofs gilt, in diesen Messen keine Kommunion gespendet.
Da die außerordentliche Form des römischen Ritus keine andere Form des Kommunionempfangs kennt, wird solange die Verfügung des Erzbischofs gilt, in diesen Messen keine Kommunion gespendet.