Die bisherigen Regelungen zu Gottesdiensten bestehen fort. Bei einer festgestellten Inzidenz über dem Wert von 35 (Gefährdungsstufe 1) tragen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher durchgängig eine Mund-Nase-Bedeckung, also auch am Sitzplatz und auf dem Weg zum und vom Kommunionempfang. Ausgenommen sind Zelebranten und alle liturgischen Dienste, soweit sie sich im Altarraum aufhalten.
Liegt die festgestellte 7-Tages-Inzidenz über dem Wert von 50, besteht zusätzlich eine Begrenzung der Anzahl der Gottesdienstbesucher auf maximal 50% der normalen Kapazität der jeweiligen Kirche. Dies gilt natürlich nur insoweit, als bei einer Einhaltung der Abstandsregeln diese Anzahl überhaupt erreicht werden kann, oder wenn von der Möglichkeit der besonderen Rückverfolgbarkeit (Sitzplan) Gebrauch gemacht wird.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Situationen vor Ort bleibt die Empfehlung zum Verzicht auf Gesang im Gottesdienst im geschlossenen Raum bestehen.
Diese zusätzlichen Gottesdienstregelungen sind über das Katholische Büro Düsseldorf mit der Landesregierung abgestimmt (vgl. § 3 Satz 2 CoronaSchVO). Die Einhaltung dieser Regeln ist daher zwingend erforderlich zur Vermeidung zusätzlicher Beschränkungen durch staatliche Behörden.
Die aktuellen Regeln können auf der Internetseite des Erzbistums Paderborn nachgelesen werden. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.