Neben den bereits bekannten Regeln des Abstandhaltens und der Maskenpflicht ist in Bezug auf die üblichen Messen in der außerordentlichen Form nun folgende Regel hinzu gekommen:
- Kein Gemeindegesang: das betrifft Akklamationen und alle weiteren Gesänge. Kantoren- und Scholagesang sind weiterhin erlaubt.
Alle weiteren neuen Bestimmungen betreffen andere Dinge, wie etwa Freiluftgottesdienste oder auch Beerdigungen, Krippenspiele etc., die für die Messen in der außerordentlichen Form nicht von Belang sind.
Update vom 17.12.2020
Heute hat das Erzbistum nachfolgende Bestimmungen ergänzt:
- Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 200 in der Kommune wird die Teilnehmerzahl um 30% reduziert; bezogen auf die pandemiebedingt reduzierte Platzzahl.
- Die Gottesdienste dürfen nur noch maximal 45 Minuten dauern.
Sollte der Wert also über 200 steigen, so dürfen nur noch rund 30 Gläubige an den Messen in der Busdorfkirche teilnehmen. In den Dom passen dann noch ca. 70–80 Gläubige.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell (11.12 – 17.12.) im Kreis Paderborn bei 109,5.